Maklerprovision

Maklerprovisionen werden an Immobilienmakler ausgezahlt, wenn sich diese um den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie gekümmert haben. Bei welchen Umständen eine Maklerprovision ausbezahlt wird hängt stark davon ab, was im Maklervertrag bestimmt wurde. Im folgenden erfahren Sie mehr über die Maklerprovisionen und dessen Handhabung in der Schweiz.

Maklerprovision

Wann wird eine Maklerprovision bezahlt? 

Grundsätzlich wird der Zeitpunkt einer Fälligkeit vertraglich geregelt. Die Regelung wird im sogenannten Maklervertrag definiert. Darauf bzw. bei gegenseitigem unterschreiben des Maklervertrags basiert die spätere Tätigkeit und dessen Erfüllung des Immobilienmaklers. Grundsätzlich ist es üblich, dass eine Maklerprovision fällig ist, wenn der Kaufvertrag oder der Mietvertrag der zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilie unterschrieben wurde. 

Wer bezahlt die Maklerprovision 

Der Auftraggeber gegenüber einem Makler ist der Verkäufer. Entsprechend wird die Maklerprovision vom Verkäufer getragen.
Wichtig; Die Maklerprovision kann bei der Grundstückgewinnsteuer in Abzug gebracht werden.

Provision für Wohnungsmakler 

Achten Sie darauf, dass Sie einen Makler wählen der auf Erfolgsbasis arbeitet will heissen, dass Sie vorgängig keine Auslagen haben. So können Sie davon ausgehen, dass der Makler ein grosser Interesse daran hat die Immobilie zu verkaufen.

Wann entfällt die Auszahlung einer Maklerprovision 

Sobald die vertraglich geregelten Umstände nicht eintreffen, entfällt die Zahlung der Maklerprovision vollständig oder es besteht nur ein Teilanspruch davon. Es ist wichtig, dass die möglichen Szenarien entsprechend beim ausarbeiten des Maklervertrags erwähnt und geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich nur bewährte Immobilienmakler, deren Glaubwürdigkeit und positive Reputation bekannt ist.