Grundbuchgeschäfte

Grundbuchgeschäfte umfassen alle rechtlichen Vorgänge, die im Grundbuch eingetragen werden müssen, wie Eigentümerwechsel, Hypotheken oder Dienstbarkeiten. Diese Einträge sind essenziell, um die Rechtsverhältnisse an Grundstücken transparent und sicher zu gestalten. Der Ratgeber von Immobilienwelten bietet detaillierte Informationen über die verschiedenen Arten von Grundbuchgeschäften und deren Bedeutung im Immobilienrecht.

Handänderung und Steuer

Handänderung und Steuer

Die Handänderungssteuer ist eine kantonal geregelte Abgabe, welche bei einem Eigentümerwechsel erhoben wird.

Dienstbarkeiten

Dienstbarkeiten

Bei den Dienstbarkeiten handelt es sich um ein dringliches Recht. Dabei hat eine Person nur begrenzte Rechte an einer Sache. Nebst den Dienstbarkeiten gibt es auch die Grundlasten und Grundpfandrechte. Im Folgenden wird vor allem die verschiedenen Arten der Dienstbarkeiten beschrieben.

Grundpfandrechte

Grundpfandrechte

Ein Grundpfandrecht ist für den Gläubiger eine Sicherheit, von welchem dieser im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Grundeigentümers (Schuldner) gebrauch machen kann. Bei einem Grundpfandrecht wird das Grundstück mit allen Bestandteilen und Zugehör belastet. Dabei kann eine grundpfandgesicherte Forderung nicht verjähren.

Amtliche Grundstückschätzung

Amtliche Grundstückschätzung

Eine amtliche Grundstückschätzung wird vom Grundbuchamt der örtlichen Gemeinde oder Stadt durchgeführt. An der sogenannten Tagfahrt werden Immobilien aus unterschiedlichsten Gründen bewertet. Immobilienwelten erklärt, wie eine Schätzung abläuft.

Vormerkungen

Vormerkungen

Bei den Vormerkungen wird unterschieden zwischen dem sogenannten dinglichen Recht und dem persönlichen Recht. So sind dingliche Rechte im Grundbuchamt eingetragen und gelten für jedermann. Beim persönlichen Recht hingegen, schliessen zwei Parteien ausseramtlich Verträge, sofern sich diese innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen. Bei Ausnahmen ist es sogar bei den persönlichen Rechten möglich, diese im Grundbuchamt einzutragen.