Immobilienbewerter & Gutachter
Der Immobilienbewerter und Gutachter ist der Spezialist, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie zu eruieren. Durch eine professionellen Schätzung stimmen Verkaufspreis im Verhältnis zum geschätzten Verkaufspreis besser überein und verursachen so keine grossen Überraschungen.
Welche Faktoren begutachtet der Immobilienbewerter
Bei einer Bewertung einer Liegenschaft unterscheidet der Immobilienbewerter zwischen dem Objekt und dessen Lage. Für die Lage gestaltet der Liegenschaftsberater das Bewertungsraster folgendermassen. Der Immobilienbewerter prüft als erstes die Lage des Objekts und schätzt diese ein. Im Gleichschritt prüft der Gutachter die örtliche Steuersitutation. Ein weiterer Bestandteil bei der Bewertung der Immobilie ist für den Immobilienbewerter die Verkehrsanbindung an den öffentlichen und individuellem Verkehr. Dazu bewertet der Gutachter auch gleich die allgemeine Infrastruktur; Einkaufsmöglichkeiten, Spital, Schule, Gemeindezentrum. Zum Schluss wird das gegenwärtige Angebot an Freizeitaktivitäten und Arbeitsangebot vom Gutachter bewertet. Es fliesst zusammen mit der Bewertung des Bevölkerungsmix ebenfalls in die aussagekräftige Immobilienbewertung vom professionellen Immobilienbewerter und Gutachter.
Schätzen der Liegenschaft oder Immobilie
Eine objektive Schätzung einer Immobilie bzw. von einem Haus beinhaltet drei wesentliche Kriterien. Der Gutachter bewertet folgende Faktoren.
- Alter
- Zustand
- Qualität
Angewandte Schätzmethoden
Dem Immobilienbewerter liegen drei verschiedene Methoden zur Liegenschaftsschätzung zur Verfügung. Zum einen gibt es die hedonische Schätzmethode. Hierbei konzentriert sich der Immobilienbewerter auf Vergleiche mit ähnlichen Immobilie, welche zu einem früheren Zeitpunkt verkauft wurden. Beim Bewerten durch die Ertragswertmethode wird die Immobilie vom Gutachter auf Basis der Mieterträge kalkuliert. Bei der Realwertmethode summiert der Immobilienbewerter den Landwert und Zeitbauwert. Der Zeitbauwert berechnet der Immobilienbewerter durch subtrahieren der Altersentwertung vom Neubauwert und dem addieren von Baunebenkosten.